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   BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23   

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https://dejure.org/2024,4450
BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23 (https://dejure.org/2024,4450)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23 (https://dejure.org/2024,4450)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2024 - AnwZ (Brfg) 37/23 (https://dejure.org/2024,4450)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 125 Abs. 1 Satz 1, § 55d Satz 1 VwGO, § 124a Abs. 5 Satz 1, § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO, Art. 6 EMRK, § 55d VwGO, § 124a Abs. 1 VwGO, § 58 Abs. 1, 2 Satz 1 VwGO, § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG, § 60 VwGO, § 124a Abs. 5 Satz 2, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 77.78

    Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruch - Schriftformerfordernis -

    Auszug aus BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23
    So ist etwa auch auf die Formvorschrift, den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben (§ 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO), nicht zwingend hinzuweisen (BVerwG, NJW 1979, 1670).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Auszug aus BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23
    Soweit der Kläger insoweit eine Verletzung des Art. 6 EMRK rügt, reicht sein Recht auf ein faires Verfahren jedenfalls nicht so weit, dass verhältnismäßige (vgl. BVerfG, NJW 2018, 288 Rn. 8 ff.) zwingende nationale Formvorschriften unangewendet zu bleiben hätten.
  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 20/22

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens

    Auszug aus BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 20/22, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - AnwZ (Brfg) 31/22

    Erheben des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist;

    Auszug aus BGH, 12.01.2024 - AnwZ (Brfg) 37/23
    Auch der Umstand, dass eine aktive Nutzungspflicht des Elektronischen Gerichts- und Behördenpostfachs - analog zur aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs - für Gerichte (jedenfalls noch) nicht besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2023 - AnwZ (Brfg) 31/22, juris Rn. 26), rechtfertigt - entgegen der Auffassung des Klägers - keine abweichende Beurteilung.
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